Sexualtherapie als Einzelperson oder mit mehreren Personen wird aktuell nicht von der Krankenkasse übernommen. Natürlich kann im Rahmen einer anderen (auch kassenfinanzierten) Psychotherapie auch über Sexualität gesprochen werden. Der ursprüngliche Anlass dafür muss jedoch einen “Krankheitswert” haben, damit die Krankenkassen eine solche Psychotherapie bewilligen und die Kosten übernehmen.
Für gesetzlich versicherte Personen
Über meinen Kassensitz biete ich Personen, die bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, unter den o.g. Bedingungen therapeutische Leistung an.
Für private versicherte Personen / Selbstzahler:innen
Nach der neuen Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeut:innenkammer (BPtK) bezüglich der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP bzw. GOÄ) vom 01.07.2024 ergibt sich für eine Psychologische Sprechstunde im Erstkontakt von 50 Minuten nach Nr.812a ein Kostenbeitrag von 134,06 Euro (nach 2,3-facher Satz). Zudem können weitere Ziffern bei Bedarf Abrechnung finden, wie bspw. Beratung – auch mittels Fernsprecher nach Nr. 1 mit 10,72 Euro (nach 2,3-facher Satz). Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/ (Stand: 07/2024).
Bitte informieren Sie sich bei ihrer privaten Krankenkasse. Mitunter ist eine Übernahme mindestens eines Teils möglich. Dabei sind folgende Fragen wichtig:
- Wie viele probatorische Sitzungen werden übernommen?
- Wie würde ein mögliches Antragsverfahren auf ein Therapie-Kontigent aussehen?
- Wie viele Therapiestunden werden von der Krankenkasse in der Regel übernommen?
Gerne biete ich Ihnen eine Sexualberatung in meinem Praxisräumen in Kassel an. Über einen zertifizierten Anbieter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sind in weiterer Folge auch Videositzungen möglich.
Nach Vereinbarung biete ich auch (Team)Supervision, Fortbildungen, kollegiale Konsultation an.
Mit einer verbindlichen Terminvereinbarung stimmen Sie auch Nachfolgendem zu: Die Begleichung des Honorarbetrages erfolgt jeweils nach jeder Sitzung passend in bar oder per Banküberweisung. Bei Verschiebungen/Absagen spätestens 24 Stunden vor dem Termin wird kein Honorar fällig. Bei Absagen am vereinbarten Beratungstag oder bei Nichterscheinen stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe des regulären Stundensatzes in Rechnung. Bei Vorliegen eines individuellen Therapievertrages zwischen mir und einer behandelnden Person gilt dieser.
Rechtliches und Haftungsausschluss: Eine Beratung bei mir ist streng vertraulich. Ich unterliege der Schweigepflicht, diese beginnt mit Ihrer Kontaktaufnahme und endet auch nicht nach Beendigung der Beratung. Bei Selbst- und Fremdgefährdung bin ich gesetzlich verpflichtet SOFORT geeignete Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu ergreifen, diese beinhalten z.B. die Polizei/Feuerwehr oder den Sozialpsychiatrischen Dienst o.ä. zu benachrichtigen. Die Inanspruchnahme meiner Beratungsangebote erfolgt auf eigene Gefahr.